Meine Krankenkasse zahlt generell keine Kuren!
Meine Krankenkasse zahlt generell keine Kuren!
Hallo zusammen! Da hatte ich mich gerade vorgestellt und nun muss ich mich schon wieder verabschieden... meine Krankenkasse zahlt generell KEINE KUREN! Bin 50% privat versichert und 50% beihilfebrechtigt. Die PKV zahlt mir für den ganzen Kuraufenthalt 260.- Euro Zuschuss. Das bedeutet, dass ich die Kur nicht machen kann, nur mit 50% von der beihilfe - das ist finanziell nicht leistbar für mich! Also, liebe Beamtinnen, lernt daraus: Augen auf bei der Wahl der PKV! Ich weiß jetzt nicht, wie es für mich weitergehen soll. Die Kur ist gestorben, das muss ich erstmal (zu dem ganzen anderen "Mist") verkraften. Liebe Grüße und euch allen mehr Glück!
Ich wundere mich, dass du mit Kind 50/50 versichert bist und nicht 70/30 und dein Kind 80/20. Bei mir ist es so. Außerdem habe ich für Kuren und REhas eine kleine Zusatzvers., so dass ich insges. ungefähr auf 0 rauskomme. Ein kleiner Restbetrag bleibt mir - aber bezahlbar. Lass den Beitrag von der Beihilfe doch mal prüfen, vielleicht muss da was verändert werden...
Viel Glück!
Gruß, EVa
Viel Glück!
Gruß, EVa
... so viel ich weiß, ist man mit einem Kind noch 50/50 versichert. erst mit 2 Kindern ändert sich der Anspruch auf 70/30.
Kinder sind zu 80/20 beihilfeberechtigt.
Auch meine PKV hat bei den regulären Leistungen keine Kur. Habe ich über Zusatzvers. abgedeckt...
Lass Dich nicht unterkriegen.
LG
Sabine
Kinder sind zu 80/20 beihilfeberechtigt.
Auch meine PKV hat bei den regulären Leistungen keine Kur. Habe ich über Zusatzvers. abgedeckt...
Lass Dich nicht unterkriegen.
LG
Sabine
RE:
....aber ich hab doch bloß eins, das bei mir mitversichert ist. Die beiden Großen - in der Ausbildung befindlichen - sind gesetzlich versichert. Hm......Original geschrieben von bayernbiene321
... so viel ich weiß, ist man mit einem Kind noch 50/50 versichert. erst mit 2 Kindern ändert sich der Anspruch auf 70/30.
Ja, so isses: Ich 50/50, Kind 80/20, erst beim zweiten Kind habe ich auch 70/30. Nachversichern geht nicht, bei dieser Krankenkasse gibt es das gar nicht ... Aber können mir diejenigen, die schon in Kur waren sagen, auf wie viel ich sitzen bleibe? Es geht ja nur um Unterkunft und Verpflegung und davon 50%. Die Anwndungen müssen die PKV übernehmen, hieß es. Allerdings bleibt dann ja noch der Betrag für mein Kind (ist ja nur Begleitung und bekommt deshalb gar nichts). Puh... hat mir mal jemand ne Hausnummer? Möchte mich irgendwie noch nicht so ganz von der Sache verabschieden... DANKE!!!!!!
Danke für die Info! Ist dann natürlich zuviel. Müsste dann ja den Anteil für meinen Sohn komplett selber tragen und von meinem Anteil 50%. Dann geht es nicht. Ich kann euch gar nicht sagen, wie sehr mich das frustet. Und da darf man sich immer anhören, dass wir die Klasse1 -Patienten sind ... Von wegen! FRUST!!!!
Zu deinem vorherigen Beitrag, Kinema: es ist egal, wie viele Kinder bei dir noch mitversichert sind, es zählt, wie viele Kinder du hast. Also die Beihilfe belohnt dich sozusagen, wenn du ein zweites Kind bekommst und die 70/30 Beihilfeberechtigung wird dir dann auch nicht mehr genommen. DAS ist doch wirklich mal was Erfreuliches ... (Wo krieg ich so schnell ein zweites Kind her?
Zu deinem vorherigen Beitrag, Kinema: es ist egal, wie viele Kinder bei dir noch mitversichert sind, es zählt, wie viele Kinder du hast. Also die Beihilfe belohnt dich sozusagen, wenn du ein zweites Kind bekommst und die 70/30 Beihilfeberechtigung wird dir dann auch nicht mehr genommen. DAS ist doch wirklich mal was Erfreuliches ... (Wo krieg ich so schnell ein zweites Kind her?
Geht dann vielleicht ne REHA???
Sorry, ich nochmal... wie ist das denn mit REHA? Ist das vielleicht eine Lücke, die man nutzen könnte?! Kennt sich da wer aus? Danke im Voraus ..!
Die Beihilfevorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die 70/30-Regelung trifft nur so lange zu, wie man für mehrere Kinder Kindergeld bekommt. Und wenn sie in der Ausbildung sind, bekommt man Kindergeld, egal ob sie selbst krankenversichert sind. In dem Moment, in dem man nur noch für ein Kind Kindergeld bekommt, gilt die 50/50-Regelung.
Und irgendjemand fragte noch, ob Kur nicht nachzuversichern ginge. Es gibt private KV´s , die Kur grundsätzlich nicht anbieten.
Ich habe erst Anfang des Jahres gsucht, da ich ab September auch wieder Beihilfe bekomme und mir eine private KV gesucht habe.
C-Tine
Die 70/30-Regelung trifft nur so lange zu, wie man für mehrere Kinder Kindergeld bekommt. Und wenn sie in der Ausbildung sind, bekommt man Kindergeld, egal ob sie selbst krankenversichert sind. In dem Moment, in dem man nur noch für ein Kind Kindergeld bekommt, gilt die 50/50-Regelung.
Und irgendjemand fragte noch, ob Kur nicht nachzuversichern ginge. Es gibt private KV´s , die Kur grundsätzlich nicht anbieten.
Ich habe erst Anfang des Jahres gsucht, da ich ab September auch wieder Beihilfe bekomme und mir eine private KV gesucht habe.
C-Tine
Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag. -Charles Chaplin-