Vorzeitige kur???
RE: Vorzeitige kur???
Original geschrieben von jessbell
Hallöchen ihr lieben,
Schicke ja morgen meine Unterlagen für eine Muki kur zur Krankenkasse. Jetzt ist mir aufgefallen das ich 2010 meine letzte Muki kur hatte.
Zählt das dann als vorzeitige kur?[red]Natürlich zählt das als vorzeitige Kur, die 4 Jahre sind doch nicht vorbei. Es zählt immer der Anreisetag der letzten Kur![/red] Oh Gott ich seh schon meine Chancen schwinden, obwohl mir mal gesagt wurde ab 4 Kinder ( wir haben 7 Kidis davon 5 Dauerpflegekinder im Alter von 21,7,6 und 2) wohl alle 2 Jahre beantragen kann.[red]Nein auch hier zählt die 4 Jahresfrist, aber bei Medizinischer Notwendigkeit kann man, wenn der MDK genehmigt, auch eher zur Kur![/red] Was meint ihr hätte ich noch warten sollen??[red]Wenn der Arzt das Attest gut ausfüllt und genau erklärt warum du schon eher zur Kur musst, könnte es klappen.[/red] Bin bei der Barmer/ gek und hatte noch nie Probleme.
Danke für eure Antworten
Lg jessbell
2000 Klinik Feldberg
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RE:
[red]Nein, dem ist nicht so, auch hier gilt die 4 Jahresfrist.[/red]Original geschrieben von amelinchen
Ist es nicht so, dass man bei bestimmten Behinderungen / chronischen Erkrankungen der Kinder alle 2 Jahre Anspruch auf eine Kur hat? Ich meine das wurde uns bei der letzten Kur so erklärt.
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RE:
Also dieser Arzt hat einfach seine Hausaufgaben nicht gemacht... ich finds ja schon ein bißchen frech, den Müttern diesen Floh ins Ohr zu setzen..Original geschrieben von barbara1970
Allerdings sagte der Kurdoc auf Sylt auch alle 2 Jahre bei allein erziehend und vielen Kinder.
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Ich bin auch alleinerziehend und bekommen NICHT alle 2 Jahre eine Kur... keine Ahnung, wo der diese Infos her nimmt... ;D 8-|
Anspruch alle 2 Jahre ist falsch formuliert man kann nach 2 Jahren wieder einen Antrag stellen. Das wurde mir auch schon gesagt bei mir sicher auch wegen unseren Pflegekindern
Egal ich Versuchs einfach hoffen darf man ja
Lg jessbell
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Lg jessbell
Familie entsteht nicht durch Blutsverwandschaft, sondern durch Liebe 


RE: Vorzeitige kur???
Na hallo,
ich habe auch vorzeitig im Frühjahr eine erneute Kur beantragt (letzte war 2010)und sie wurde nach 9 Wochen Bearbeitungszeit abgelehnt! Bin aber mit Erfolg in Widerspruch gegangen. Was echt wichtig ist, wie konkret dein Hausarzt und der Kinderarzt die Beschwerden formuliert! Wenn da bestimmte Begriffe drin stehen, kann die Kasse nicht viel machen und muss die Kur auf Grund dessen auch vorzeitig bewilligen.
ich habe auch vorzeitig im Frühjahr eine erneute Kur beantragt (letzte war 2010)und sie wurde nach 9 Wochen Bearbeitungszeit abgelehnt! Bin aber mit Erfolg in Widerspruch gegangen. Was echt wichtig ist, wie konkret dein Hausarzt und der Kinderarzt die Beschwerden formuliert! Wenn da bestimmte Begriffe drin stehen, kann die Kasse nicht viel machen und muss die Kur auf Grund dessen auch vorzeitig bewilligen.