Ich bräuchte nochmal euere hilfe. wir waren heute beim kinderarzt wegen der sprachheilreha. so er sagte mir dann das er von der tk, die beim letzten mal die reha abgelehnt hatte, dass mdk gutachten bekam. finde ich schonmal ne frechheit das der mdk mir das nicht schickt, fande der kinderarzt auch nicht so toll

so jedenfalls steht da drin was die sich halt wünschen. z.b. integrationshilfe in der schule, an das dachte ich ja auch schon aber wurde von der grundschule abgelehnt mit den worten wir sind ne grundschule und keine förderschule und emily würde sich sonst auf der hilfe ausruhen und nicht mehr selbst sprechen bzw. überhaupt noch irgendwas machen.
so jetzt zur frage, ich beantrage ja jetzt nochmal über die rentenversicherung. soll ich mich auf das gutachten von dem mdk beruhen, also begründen warum dies und jenes nicht geht? oder erstmal nichts schreiben, weil es ja über die rentenversicherung geht? wobei die ja beim letzten mal den ganzen antrag zur tk geschickt haben. wenn die das wieder tun wäre es wahrscheinlich besser?