Anwendungen für Begleitkind

glemajo

Anwendungen für Begleitkind

Beitrag von glemajo » 11 Jun 2009, 13:47

Mein Antrag für die Mutter-Kind-Kur ist gestern eingetroffen. Ich habe gehört, dass man ein Begleitkind auch als kurbedürftig einstufen kann, damit es auch Anwendungen erhält.

Muss der entsprechende Antrag dann vom Kinderarzt ausgefüllt werden oder reicht es aus, wenn meine Hausärztin ihn ausfüllt?

Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen damit.

summerlife

Beitrag von summerlife » 11 Jun 2009, 15:35

Hallo,
meine Beiden kommen auch als Begleitkinder mit. Ich dachte eigentlich, dass sie dann keine Anwendungen bekommen. Wäre natürlich klasse, wenn doch.

Die Antworten interessieren mich auch......

LenaLasseNele

Beitrag von LenaLasseNele » 11 Jun 2009, 22:31

das kommt auf die Klinik an. In einigen Kliniken bekommen auch Nicht-Kurkinder Anwendungen. In anderen Kliniken geht das überhaupt nicht und es gibt auch Kliniken, die Anwendungen gestatten, wenn noch Plätze dafür frei sind. Guck mal auf die Erfahrungsberichte oder frag einfach bei der Klinik nach.

Ob man das Attest für die Kinder auch vom Hausarzt bekommen kann, weiss ich nicht. Denke aber schon.

Liebe Grüße Silke

balu77
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Beitrag von balu77 » 12 Jun 2009, 09:25

Begleitkinder können vom Kurarzt als behandlungsbedürgtig eingestuft werden, allerdings klappt das nicht in jeder Klinik.In Bordelum wo ich war wurden die Begleitkinder gar nicht Untersucht zu beginn und zum Ende der Kur und meine Kids durften dann an keiner Therapie oder Sportangebot der Kurkinder teilnehmen.
Du kannst aber wenn du eigentl.ein Therapiekind hast,gegen die Zusage als Begleitkind einspruch einlegen,um sie doch evtl.noch als Therapiekind bewilligt zu bekommen.Wie das genau geht kann ich dir allerdings nicht sagen,weiß nur das meine Freundin es so gemacht hat und ihren Sohn dann im 2 ten Wiederspruch als Therapiekind durch bekommen hat!
Lg bianca
LG Bianca


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cuddle
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Beitrag von cuddle » 12 Jun 2009, 09:45

Du solltest aber darauf achten, wie deine Beihilfestelle bzw. die PKV dazu steht.
Ich weiß nicht, ob es da auch geht, Begleitkinder noch zu Kurkindern "umzumodeln"....
Hab ich bislang nur in Einzelfällen bei der GKV gehört....
LG
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Heike


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glemajo

Beitrag von glemajo » 12 Jun 2009, 10:57

Ich bin gesetzlich versichert, von daher brauche ich mich mit der PKV nicht rumschlagen.

Bei dem Kurantrag, den mir die BIG zugesandt hat, sind auch die entsprechenden Bögen für jedes Kind enthalten. Von daher wird doch schon von vorneherein das Krankheitsbild eingetragen.

Also müsste eine Kombi-Kur doch eigentlich gehen. Ansonsten müsste man doch eine Kinderkur mit mir als Begleitperson beantragen.

Ich war 2006 im Inntaler Hof und dort durften meine Kids an keiner Anwendung teilnehmen, weil sie nur als Begleitpersonen galten.

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 12 Jun 2009, 11:00

Ich glaub, dann bist Du hier "der Antrag für Beihilfeberechtigte" nicht ganz richtig.... :o
Evtl. kann Dich ja jmd. verschieben ?????
LG
Heike
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balu77
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Beitrag von balu77 » 13 Jun 2009, 10:13

Egal ob du die Krankheitsbilder eintragen kannst ,es liegt am Medizinischen Dienbst der die Unterlagen prüft und die sagen ob die Kids Begleit- oder Therapiekinder sind,meine Tochter ist auch krank und trotzdem wurde sie damals nur als Begleitkind eingestuft!!!
Also sprich mit der infrage kommenden klinik und vorallem muß der KIA gute Gründe bei den Kids reinschreiben die der Med.Dienst dann anerkennt als Therapiekind!
LG Bianca


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sapalotti

Beitrag von sapalotti » 13 Jun 2009, 11:44

Ich habe die Atteste für meine Kinder auch vom Hausarzt ausfüllen lassen, jedoch sind sie bei ihm auch in Behandlung und haben keinen Kinderarzt.

Ich denke es ist erfolgversprechender, wenn der Arzt, der das Attest ausstellt Dein Kind kennt.

Es gibt auch Kliniken, wo Begleitkinder Anwendungen haben.

stottosiep

ärztliche Atteste

Beitrag von stottosiep » 14 Jun 2009, 16:44

Ich habe beide Kinder als Kurkinder beantragt und die Atteste des Hausarztes reichten der Beihilfestelle und der PKV aus. Vom Kinderarzt war nicht notwendig. Muss man die Kosten für Begleitkinder eigentlich selbst übernehmen?

Gruß, Steffi

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