Was GENAU meint AMBULANT VOR STATIONÄR ?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Lisadog

ERST ambulant wegen Wirtschaftlichkeit der KK?

Beitrag von Lisadog » 14 Apr 2010, 08:21

Hallo ihr Lieben,
ich habe nun schon jede Menge hier im Forum gelesen...aber das mit dem Thema AMBULANT VOR STATIONÄR...sorry....da blick ich noch immer nicht ganz durch :kopfanwand:
Bei Erstbeantragung einer Mutterkindkur, also wenn noch nie eine gemacht wurde, kann die KK dann ablehnen, mit der Begründung, daß mein Kind ja von 8.00 h bis 11.30 h in der Schule ist, und ich in diese Zeit alle ambulanten Therapien packen muß? Wegen dem Witschaftlichkeitsfaktor?
Ich habe die Gestzeslage dazu nun schon einige Male gelesen, aber anscheinend ist mein Kopf zu voll um sie auch richtig zu verstehen :( ...ich bitte um eure Hilfe

Es geht mir nur um eine Antwort bzgl. Erstbeantragung..und sorry sorry sorry...falls diese Frage nervt...aber einige hier kennen sich da sicher VIEL besser aus als ich.

Vielen Dank und gaaanz liebe Grüße Lisadog

Ute73

Beitrag von Ute73 » 14 Apr 2010, 08:32

Hallo Lisadog,
ambulant vor stationär heist genau wie Du vermutest erst alle Maßnahmen zu Hause ausschöpfen...ABER bei der Mutter-Kind-Kur ist eben dieses nicht gegeben. Heist es gilt NICHT ambulant vor stationär!!!
ich hoffe Dir damit Deine Frage beantwortet zu haben.
LG Ute

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hasi1969
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Beitrag von hasi1969 » 14 Apr 2010, 09:17

Ja genau das heißt das, du sollst dein 57000 Termine (sorry übertrieben)die du hast hast zusammen packen, nebenbei noch Kindererziehung, Haushalt, wenn du Glück hast Arbeit.

Also du sollst alle termine ambulant machen und nur wenn es wirklich nicht mehr geht kannst du eine Kur beantragen.

Bei MUKI gibts das wohl nicht mehr, wird abe rleider sehr oft angewahnt.

Sorry das ich entwas gereizt bin, ist nicht wegen dir, den selben sch.. hatte ich nämlich in meiner Ablehnung auch stehen, und bin gerade im Widerspruch
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Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

Lisadog

Beitrag von Lisadog » 14 Apr 2010, 09:25

@Hasi1969...ich beobachte deinen Kurkampf auch schon ein Weilchen. Es ist echt der Hammer..ich denke, irgendwie kann man ambulante Therapien dazwischen packen, aber dann würde zumindest bei mir alles andere noch mehr drunter und drüber laufen..ich drücke dir echt dei Daumen, daß der MDK bei dir positiv entscheidet.

Es ist echt zum Haareraufen mit diesem ambulant vor stationär...

LG Lisadog

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Bella.M.M.G.
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Beitrag von Bella.M.M.G. » 14 Apr 2010, 09:40

Obwohl ich jetzt zur Kur fahre habe ich noch vor eine Woche Krangengymnastik gemacht. Und ja Rücken geht besser, aber nicht mein Kopf. Fast mit jeden Termin habe ich nur Stress mit betreuung meines kleineren Mannes.

Und wenn AOK hat mir bei Antrag Ablehnung gesagt ich soll doch zuerst am Ort machen war ich so wütend ;D . Weil jeder Termin bringt nur mehr Stress.
Bild
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Muki 2010, Mai: Schloss Neuhaus, empfehlenswert
Muki 2014, Dezember: Klinik Schwabenland, immer wieder gerne: einfach Top

Cilia22

Ambulant vor stationär bei Kleinkind?

Beitrag von Cilia22 » 14 Apr 2010, 13:09

Hallo! Ich hatte auch eine Ablehnung von der TK und es hiess "Bitte ambulant vor stationär!". Hatte aber geschrieben, dass meine Kleine noch nicht in den Kindergarten geht (bekomme ja keinen Platz!), und dass ich daher eigentlich überhaupt keine Therapien machen kann.! Es gibt ja noch nicht einmal Physiotherapie-Praxen mit Kinderspielecke bei uns! Ich hatte mir 6x Massagen verordnen lassen und habe die nicht einmal geschafft, weil die Oma, die ewig weit weg wohnt, aus Krankheitsgründen nicht für jeden Massagetermin anreisen konnte. Das war aber anscheinend nicht Begründung genug - und betrifft ja auch die meisten Frauen. Wie aber soll ich sonst begründen, dass ich meine Erschöpfung nicht ambulant therapieren kann????

hofebeck

Beitrag von hofebeck » 14 Apr 2010, 14:17

Hallo,

mit der Begründung "ambulant vor stationär" dürfen die Krankenkassen bei einem Erstantrag die Kur nicht mehr ablehnen. Da es trotzdem immer noch von den Krankenkassen als Ablehnungsgrund genannt wird, muss man halt in den Widerspruch gehen. Wenn das der einzige Ablehnungsgrund ist, wird es dann wohl auch klappen.

Bei einem vorzeitigen Antrag (vor Ablauf von 4 Jahren) sieht die Rechtslage allerdings anders aus.

LG
hofebeck

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Juddel
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RE:

Beitrag von Juddel » 14 Apr 2010, 14:58

Original geschrieben von hofebeck

Hallo,

mit der Begründung "ambulant vor stationär" dürfen die Krankenkassen bei einem Erstantrag die Kur nicht mehr ablehnen. Da es trotzdem immer noch von den Krankenkassen als Ablehnungsgrund genannt wird, muss man halt in den Widerspruch gehen. Wenn das der einzige Ablehnungsgrund ist, wird es dann wohl auch klappen.

Bei einem vorzeitigen Antrag (vor Ablauf von 4 Jahren) sieht die Rechtslage allerdings anders aus.

LG
hofebeck
Wo steht das, das ambulant vor Stationär nur beim Erstantrag bzw. alle 4 Jahre gilt?

Ich habe nachgefragt und die Antwort bekommen, das es grundsätzlich gilt.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
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2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

hofebeck

RE: RE:

Beitrag von hofebeck » 14 Apr 2010, 15:12

Original geschrieben von Juddel


Wo steht das, das ambulant vor Stationär nur beim Erstantrag bzw. alle 4 Jahre gilt?

Ich habe nachgefragt und die Antwort bekommen, das es grundsätzlich gilt.
Ich habe geschrieben, dass "ambulant vor stationär" nur bei Erstanträgen und Anträgen nach der gesetztlichen Wartefrist [red]nicht[/red] gilt. Diese Info habe ich von meiner Krankenkasse (DAK).

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Juddel
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RE: RE: RE:

Beitrag von Juddel » 14 Apr 2010, 15:28

Original geschrieben von hofebeck
Original geschrieben von Juddel


Wo steht das, das ambulant vor Stationär nur beim Erstantrag bzw. alle 4 Jahre gilt?

Ich habe nachgefragt und die Antwort bekommen, das es grundsätzlich gilt.
Ich habe geschrieben, dass "ambulant vor stationär" nur bei Erstanträgen und Anträgen nach der gesetztlichen Wartefrist [red]nicht[/red] gilt. Diese Info habe ich von meiner Krankenkasse (DAK).

Entschuldigung, habe mich falsch ausgedrückt. Aber ich meinte eben.

Wo es steht das Ambulant vor Stationär nicht gilt, bzw. das es eben
nicht gilt bei Erstanträgen und alle 4 Jahre.

Ich habe das Gesetzbuch gewälzt und nichts gefunden, habe bei mehreren Stellen nachgefragt und eben erfahren:

Ambulant vor Stationär gilt eben grundsätzlich Nicht, bei Mutter-Kind-Kuren.



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