ich habe nun schon jede Menge hier im Forum gelesen...aber das mit dem Thema AMBULANT VOR STATIONÄR...sorry....da blick ich noch immer nicht ganz durch :kopfanwand:
Bei Erstbeantragung einer Mutterkindkur, also wenn noch nie eine gemacht wurde, kann die KK dann ablehnen, mit der Begründung, daß mein Kind ja von 8.00 h bis 11.30 h in der Schule ist, und ich in diese Zeit alle ambulanten Therapien packen muß? Wegen dem Witschaftlichkeitsfaktor?
Ich habe die Gestzeslage dazu nun schon einige Male gelesen, aber anscheinend ist mein Kopf zu voll um sie auch richtig zu verstehen

Es geht mir nur um eine Antwort bzgl. Erstbeantragung..und sorry sorry sorry...falls diese Frage nervt...aber einige hier kennen sich da sicher VIEL besser aus als ich.
Vielen Dank und gaaanz liebe Grüße Lisadog